Förderung

Auf Grundlage der „UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ aus dem Jahr 2009 wird der Anspruch auf chancengleiche Bildung aller Menschen rechtlich geregelt und die Vertragsstaaten sind beauftragt, dies durch ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen. Nach §2 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes sind die Schulen verpflichtet, die individuelle Förderung der Schüler im Gemeinsamen Unterricht als generelles Prinzip ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages umzusetzen. Zudem sollen differenzierte Fördermaßnahmen für Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten im Bereich Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Sport sowie außerschulische Angebote bereitgestellt werden. Konkret heißt dies, dass Schüler mit sonderpädagogischen
Förderbedarf mit der Unterstützung von Förderschullehrern sowie sonderpädagogischen Fachkräften in Grundschulen, Regelschulen als auch Gymnasien unterrichtet werden. Auf Grundlage ihrer Fähigkeiten sollen sie entsprechende Schulabschlüsse erreichen können. Die Regelschule „Am Schloss Neideck“ in Arnstadt ist eine Ganztagsschule mit ca. 300 Schüler/innen, von denen derzeit 19 Kinder und Jugendliche einen oder mehrere sonderpädagogische Förderschwerpunkte haben.

 

Bei uns lernen in allen Klassenstufen Schüler mit den Förderbedarfen Hören, Sehen, Sprache, Emotional-soziale Entwicklung, Lernen, Körperlich-motorische Entwicklung sowie der geistigen Entwicklung. Unter Berücksichtigung ihrer Lernausgangslage werden sie durch die Förderschullehrerinnen Frau Jarkusch sowie Frau Trinks im Gemeinsamen Unterricht gefördert als auch in ihrem individualisierten Lernprozess angemessen angeleitet und unterstützt. Drei Schüler werden zusätzlich von Integrationshelfern begleitet. Unser Ziel ist es, jeden Schüler mit seinen spezifischen Voraussetzungen, Fähigkeiten, Begabungen sowie Bedürfnissen anzunehmen und ihm auf Grundlage seines sonderpädagogischen Förderplans die bestmögliche Unterstützung für seine Entwicklung im schulischen Alltag angedeihen zu lassen. Für den individuellen Förderprozess analysieren wir halbjährlich, welche Förderangebote, schulorganisatorische Veränderungen und Maßnahmen in ihrer Umsetzung effektiv für die Lernentwicklung des Schülers waren. Die Fördermaßnahmen gehen konkret aus den Fortschreibungen des sonderpädagogischen Gutachtens hervor. So kann es beispielsweise hilfreich sein, für Schüler Übungen, Tests oder Klassenarbeiten zu modifizieren, Aufgabenstellungen abzuwandeln, eine didaktische Aufbereitung des Lerngegenstands vorzunehmen, handlungsorientierte Materialien bereit zu stellen, Experimente zu begleiten oder Unterrichtssequenzen durch die Förderschullehrerin zu gestalten. Aus unserer Erfahrung heraus profitieren häufig alle Schüler der Klasse davon, denn das 2-Pädagogen-System stellt zudem auch eine differenzierte Förderung begabter Kinder sicher.

 

Für einen Unterrichtsblock täglich haben wir an unserer Schule einen klassenübergreifenden Intensivkurs eingerichtet. Die Schüler können innerhalb der Kleingruppe individuell differenzierte Aufgaben entsprechend der Rahmenstundentafel nach ihrem Lerntempo bearbeiten, Vorträge sowie Lernplakate vorbereiten und diese in Absprache mit den Fachlehrern im kleinen Kreis halten. Ebenso nutzen sie die Zeit, um sich auf Tests vorzubereiten und in unserer reizarmen Umgebung zu schreiben, Aufgaben nachzuholen, Übersichten und Lernhilfen zu erstellen oder ergänzende Übungen zu lösen. Unter unserem Motto „Ich kann das!“ stärken wir durch Sozialtraining, schülerzentriertes Lernen, gegenseitige Unterstützung und den fast familiären Rahmen die Motivation, das Selbstwertgefühl sowie das Gemeinschaftsgefühl unserer Schüler. Um Basisfähigkeiten mit Alltagsbezug auszubilden, stehen uns eine moderne Lehrküche, eine Nähstube,
Praktika in Betrieben und Lernwerkstätten sowie der Dienst in der Werkstatt des Hausmeisters zur Verfügung. Auch für Gespräche über persönliche Anliegen oder Probleme nehmen wir uns Zeit, ebenso wie für das Aufklären von Konflikten und erarbeiten gemeinsam Handlungsstrategien für Lösungen. So bieten wir für unsere Schüler einen geschützten Rückzugsort, auch wenn dieser zuweilen nur temporär benötigt wird.

Druckversion | Sitemap
© Staatliche Regelschule "Am Schloss Neideck" – Schloßplatz 2 – 99310 Arnstadt – Telefon: +49 3628 581870 – Mail-Adresse: sk@rs-schlossneideck-arnstadt.de