Die Projektarbeit in Klasse 9 und 10 ist ein Bestandteil zur Prüfung des Realschulabschlusses. Die Thüringer Schulordnung besagt dazu:
§ 47a
Projektarbeit
(1) Schüler der Klassenstufe 10 der Regelschule sowie Schüler der Gemeinschaftsschule, die den Realschulabschluss anstreben, haben eine Projektarbeit zu einem fächerübergreifenden Thema vorzulegen und zu präsentieren. Die Projektarbeit wird in Gruppen von drei bis fünf Schülern erstellt; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
(2) Das Thema der Projektarbeit ist zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 9 auszuwählen und bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Die Projektarbeit ist bis einen Monat nach Ausgabe der Schulhalbjahreszeugnisse der Klassenstufe 10 vorzulegen. Die Schüler beweisen mit der Projektarbeit, dass sie über einen längeren Zeitraum eigenverantwortlich und selbstständig an einem Thema arbeiten können.
planen – durchführen – reflektieren – präsentieren
Die Projektarbeit besteht aus drei Teilen, die einzeln, aber gleichwertig, von dem Projektarbeitsbetreuer bewertet werden:
1. Arbeitsprozess (33%)
Teilnahme an Konsultationen mit dem PA- Betreuer, Planung (z.B. durch einen Zeitplan) und Durchführung der Projektarbeit +
2. Produkt (33%)
Schreiben eines Arbeitsprozessberichtes (= Reflexion der Gruppe) und Beschreiben des gegenständlichen Teils +
3. Präsentation (33%)
Vorstellen der Projektarbeit vor einer Prüfungskommission